Steuererklärung für dein Studium

Du bist Studentin oder Student und hast noch nie eine Steuererklärung gemacht? Du findest das Thema langweilig und überflüssig, weil du sowieso kaum oder gar kein Geld verdienst? Nicht so schnell! Du wirst es kaum glauben, aber Studierende schenken dem Staat jedes Jahr Hunderte Millionen Euro. Ganz einfach deshalb, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Hier erfährst du, warum es sich lohnt, schon während der Studienzeit Steuererklärungen zu machen.

Prinzipiell kannst du alle Ausgaben, die du zur Finanzierung deines Studiums aufbringst, steuerlich geltend machen. Aber was heißt das?

Egal, ob du Geld verdienst oder nicht: Alle Ausgaben, die du oder deine Eltern für deine Ausbildung aufgebracht haben, kannst du von der Steuer absetzten. Wenn du noch keine Steuern gezahlt hast, kannst du dir mit einem sogenannten Verlustvortrag einen Steuerbonus für den Einstieg ins Berufsleben sichern (s.u.).

Für dies Studienkosten gibt’s Geld vom Staat zurück

  • Semesterbeiträge oder Studiengebühren
  • Kosten für Studienfahrten, Exkursionen und Auslandssemester
  • Ausgaben im Rahmen eines Praktikums
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel
  • Sprachkurse oder -tests wie z.B. TOEFL
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
  • Arbeitsgeräte wie Laptop, Drucker oder Scanner
  • Drucken und Binden von Seminar- oder Abschlussarbeiten
  • Umzug in die Universitätsstadt

Anhand einer Einkommensteuererklärung lässt sich berechnen, welcher Betrag versteuert werden muss und wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer ausfällt. Deine Ausgaben für das Studium kannst du von der Steuer abziehen, sodass du einen wesentlich geringeren Betrag versteuern musst. Wenn du mit deinem Jahresverdienst unter dem Steuerfreibetrag von 8.652€ (2016) bleibst, musst du in Deutschland keine Steuern zahlen. Man könnte meinen, dass jemand der keine Steuern zahlt, auch nichts absetzten kann.

Allerdings gibt es genau für diesen Fall ein Modell, den Verlustvortrag. Der Verlustvortrag ist eine Art Steuergutschrift für den Einstieg ins Berufsleben. Um einen Verlustvortag zu beantragen, müssen in der Steuererklärung alle studienbezogenen Ausgaben als sogenannte Werbungskosten angegeben werden. Wenn diese Ausgaben deine Einnahmen übersteigen, dann vermerkt das Finanzamt die Differenz als Verlust. Die Summe aller Verluste kann von den Steuern abgesetzt werden, sobald du nach dem Studium in das Berufsleben einsteigst, dein erstes Gehalt beziehst und entsprechend Steuern bezahlst.

Wer sollte eine Steuererklärung machen?

Alle Studierenden können eine Steuererklärung machen. Momentan unterscheidet der Gesetzesgeber aber noch zwischen Erst- und Zweitstudium. Eigentlich können nur Studierende im Zweitstudium ihre Studienkosten als Verluste vortragen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt von der Steuer abzusetzen. Studierende im Zweitstudium meint all diejenigen, die einen Master oder ein duales Studium machen oder bereits vor der Uni eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Wer im Erststudium ist, wie wohl die meisten Bachelor-Studenten, kann die Studienkosten nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, von der Steuer absetzten. Eine Mitnahme in spätere Berufsjahre gemäß Verlustvortrag ist damit nicht möglich.

Da es sich hierbei um eine Ungleichbehandlung von Studierenden handelt, berät das Bundesverfassungsgericht gerade über die Verfassungswidrigkeit des Gesetztes. In der Zwischenzeit ist es für Studierende im Erst- und Zweitstudium auf jeden Fall sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen. Falls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für eine Gleichberechtigung fällt, können Erststudierende, die eine Steuererklärung abgegeben haben, rückwirkend ebenfalls von einem Verlustvortrag profitieren.

Wie mache ich eine Steuererklärung?

Es gibt einige Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu machen. Ein besonders einfacher Weg ist die Online-Steuererklärung.  Für Studierende ist dabei das Portal 

www.studentensteuererklaerung.de besonders praktisch, da es explizit auf die Situation von Studierenden zugeschnitten ist. Das Steuer-Tool navigiert dich in kurzer Zeit durch deine Steuererklärung. Du erhältst viele Beispiele, Hilfen und Tipps, damit du keine Studienausgaben und weitere Angaben vergisst. Viele Pauschalen sind zudem bereits vorausgewählt, sodass du eine möglichst hohe Erstattung deiner Studienkosten bekommst und es kein Problem darstellt, wenn du nicht mehr alle Belege zur Hand hast.

Aktuell kannst du übrigens noch bis zu 7 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und deine Studienkosten als Verluste geltend machen.

Weitere Informationen findest du auch auf www.studentensteuererklaerung.de